Die CompuGroup Medical hat ein neues Abrechnungs- und Stichtagsupdate für CGM TURBOMED veröffentlicht. Dieses Update enthält wichtige Anpassungen für aktuelle Abrechnungszeiträume sowie gesetzliche und systemseitige Änderungen, die für einen reibungslosen Praxisbetrieb unerlässlich sind.
Die genauen Änderungen sehen Sie hier:
- UV-GOÄ: Umfassende Struktur- und Gebührenreform zum 01.07.2026.
- GOÄ: Keine Strukturreform, aber geänderte Nebenkostenwerte ab 01.07.2026.
Was bedeutet das für Sie und ihre Abrechnung
- Wenn Sie Ihre Eigenen Listen (GOÄ / UV-GOÄ) zu früh manuell aktualisieren, können für Leistungen aus dem 2. Quartal 2026 fälschlicherweise bereits die neuen (ab 01.07.2026 gültigen) Werte/Regeln verwendet werden.
Folge: fehlerhafte Rechnungen (falsche Gebühren / falsche Abrechnungslogik).
Was sollten Sie vor dem 01.07. erledigen:
- Sämtliche noch offenen BG-Rechnungen (UV-GOÄ) für Leistungen aus dem 2. Quartal 2026 erstellen
- Sämtliche noch offenen Privatrechnungen (GOÄ) für Leistungen aus dem 2. Quartal 2026 erstellen
- Die Eigenen Listen GOÄ und UV-GOÄ in CGM TURBOMED Version 26.3.1 manuell aktualisieren. Die Aktualisierung sollte entweder nach Praxisschluss am 30.06.2026 oder vor Praxisbeginn am 01.07.2026 erfolgen
Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass alle Leistungen aus dem 2. Quartal 2026 noch nach den zum Behandlungszeitpunkt gültigen Vorgaben abgerechnet werden. Leistungen ab dem 01.07.2026 werden anschließend automatisch nach den neuen Regelungen abgerechnet.
Eine detaillierte Beschreibung zu allen Neuerungen und Anpassungen entnehmen Sie bitte dem Dokument „Das ist Neu“. Dieses können Sie auf der Seite der CGM TURBOMED finden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung – sprechen Sie uns einfach an, damit Ihre Praxis weiterhin zuverlässig und korrekt abrechnen kann.


